Warning: fopen() [
function.fopen]: URL file-access is disabled in the server configuration in
/usr/www/users/uvmphpv/infekt_sepsis/www/html/target/vorl_aktuelles.html on line
297
Warning: fopen(http://www.infektionsnetz.at/test/bilder/salmonella01.jpg) [
function.fopen]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in
/usr/www/users/uvmphpv/infekt_sepsis/www/html/target/vorl_aktuelles.html on line
297
|
In Zusammenhang mit dem Nachweis von Salmonellen bei medizinisch Tätigen wird immer wieder gefragt, ob bei asymptomatischen Ausscheidern nach Abklingen der Durchfallssymptomatik eine Unvereinbarkeit mit der Arbeit im Krankenhaus besteht. Vereinzelt werden aus dieser Überlegung heraus sogar Mitarbeiter in den Krankenstand geschickt. Dazu ist festzuhalten: |
Bei den so genannten Enteritis-Salmonellosen, hervorgerufen in erster Linie durch Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium, besteht eine hohe Infektionsdosis, daher erfolgt eine fäkal-orale Übertragung von Mensch zu Mensch extrem selten. Übertragungen entstehen hauptsächlich durch Verzehr von kontaminierten Speisen, zum Beispiel von rohen oder unzureichend gekochten Eiern oder Geflügelprodukten, seltener durch Rohmilch oder durch Fleischprodukte. Diese Speisen sind entweder bereits erregerhältig oder sie werden im Rahmen der Verarbeitung durch einen Ausscheider kontaminiert und die Salmonellen erreichen durch Vermehrung vor dem Verzehr eine über der Infektionsdosis liegende Menge.
Dies bedeutet, die relevante Infektionsquelle ist nicht der asymptomatische Ausscheider, sondern das kontaminierte Nahrungsmittel.
Daraus folgt, dass Personen die an Salmonellose erkrankt oder dessen verdächtigt sind, beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln nicht tätig sein dürfen, oder nicht beschäftigt werden dürfen, wenn sie dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies gilt sinngemäß auch für Beschäftigte in Küchen von Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen. Werden Salmonellen nachgewiesen, wird durch die Behörde daher abgeklärt, ob die betreffende Person beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln und bei der in Verkehrbringung von Lebensmitteln tätig ist und mit den Lebensmitteln in Berührung kommt. Besteht kein Kontakt mit Lebensmitteln, wird entsprechend dem Epidemiegesetz über meldepflichtige Krankheiten vorgegangen und der Fall in die Statistik aufgenommen.
Gesunde Ausscheider stellen üblicherweise ein nahezu vernachlässigbares Infektionsrisiko dar. Lediglich in Bereichen, wo aufgrund einer Immunschwäche von Patienten die Infektionsdosis viel geringer ist (zum Beispiel Neugeborenen- Intensivstation oder Hämato-onkologische Abteilung), sollte während der Zeit der symptomlosen Ausscheidung durch personelle Umschichtung ein unmittelbarer Patientenkontakt vermieden werden, derartige Entscheidungen müssen aber jedenfalls abteilungsspezifisch und gemeinsam mit dem Hygieneteam getroffen werden. Selbstverständlich gelten auch ganz andere Maßstäbe bei den typhösen Salmonellosen (verursacht durch Salmonella Typhi und Salmonella Paratyphi), die wegen der geringen Infektionsdosis vergleichsweise leicht übertragen werden, die meist eine schwere Erkrankung mit sich bringen, und bei denen der Mensch die Übertragungsquelle darstellt. Allgemein darf von medizinisch Tätigen ein richtiges Verhalten in hygienischer Sicht erwartet werden, es gibt daher keinen Grund, asymptomatischen Ausscheidern von Enteritis-Salmonellen die Tätigkeit im Krankenhaus zu untersagen.
Christoph Aspöck