Nadelstichverletzungen durch Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle gehören zu den häufigsten Ursachen von blutigen Kontakten im medizinischen Bereich. Das Zurückstecken in die Schutzhülle ("recapping") soll daher unterbleiben. Der Umgang mit blutigen Kanülen ist immer gefährlich und darf daher nicht gedankenlos geschehen!
Bei Kontakten mit Blut oder Blutprodukten und daher auch bei Nadelstichverletzungen stehen selbstverständlich die mögliche Übertragung von Hepatitis B, Hepatitis C und HIV im Vordergrund.
– Nadelstichverletzungen gehören zu den häufigsten Ursachen von blutigen Kontakten im medizinischen Bereich.
– HIV: Keine sicher vorhersehbare Inkubationszeit! Einige Monate bis zu 4-5 Jahren, möglicherweise auch länger.
– Hepatitis B: 4-12 Wochen
– Hepatitis C: 6-12 Wochen
siehe bei den jeweiligen Infektionen:
–
AIDS
–
Hepatitis
SCHUTZMASSNAHMEN
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer, die mit menschlichen Blut arbeiten, vor Beginn ihrer Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen eingehend und nachweislich durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter über persönliche Schutzmaßnahmen und das Verhalten bei Zwischenfällen aufgeklärt werden.
Alle zuvor genannten Arbeitnehmer sollten gegen Hepatitis-B geimpft sein, zumindest muss allen die Möglichkeit zur Impfung angeboten bzw. die Impfung dringend nahegelegt werden; ca. 4-6 Wochen nach der 3. Teilimpfung sollte der Impferfolg kontrolliert werden.
Nadeln oder Skalpelle nie in die Hülle zurückstecken (häufige Ursache für Verletzungen), sondern sofort an Ort und Stelle und wenn möglich, ohne die Nadel von der Spritze zu trennen, in einem stichfesten und verschließbaren Behälter entsorgen.
MASSNAHMEN, DIE SICH AUS DER RECHERCHE ERGEBEN BEZÜGLICH:
HEPATITIS-B
Patient ist HBs-Ag positiv, oder Patient ist unbekannt; Betroffener ist nicht geimpft und hat keine Hepatitis-B durchgemacht:
– passive Immunisierung und Impfung. (Die passive Immunisierung soll möglichst innerhalb von 48 Stunden (maximal 7 Tagen) erfolgen.)
Betroffener ist geimpft, Ergebnis der Grundimmunisierung nicht bekannt oder keine Hbs-Ak nachweisbar:
– Auffrischungsimpfung und passive Immunisierung
– Nach erfolgreicher Grundimmunisierung (HBs-Ak über 100 IU/1), Abfall der HBs-Ak unter 10 IU/1: Auffrischungsimpfung
– HBs-Ak über 10 IU/1: keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
HEPATITIS-C
Patient ist HCV-Ak positiv (wenn noch nicht durchgeführt, sollte hier die HCV-PCR bestimmt werden) oder Patient ist unbekannt:
– Blutabnahmen beim betroffenen Arbeitnehmer:
– sofort: HCV-Ak, Leberfunktionsproben
– nach 4 Wochen: HCV-Ak, HCV-PCR, Leberfunktionsproben
– nach 8 Wochen: HCV-Ak, HCV-PCR, Leberfunktionsproben
– nach 3 Monaten: nur HCV-Ak und Leberfunktionsproben
– nach 6 Monaten: nur HCV-Ak und Leberfunktionsproben
Patient ist HCV-Ak negativ, gehört keiner Risikogruppe an
(= immunsupprimiert, transplantiert oder drogenabhängig) und hat die Transaminasen im Normbereich:
– Blutabnahmen beim betroffenen Arbeitnehmer
– sofort: HCV-Ak, Leberfunktionsproben
– nach 6 Monaten: HCV-Ak, Leberfunktionsproben
Patient ist HCV-Ak negativ, gehört aber einer "Risikogruppe" an (= immunsupprimiert, transplantiert oder drogenabhängig), bei diesem Patienten sollte zusätzlich die HCV-PCR untersucht werden:
– Blutabnahmen beim betroffenen Arbeitnehmer richten sich nach dem Ergebnis der HCV-PCR des Patienten.
HIV-INFEKTION
Patient ist HIV-positiv oder es besteht ein begründeter Verdacht dafür. Entscheidung über Beginn einer Chemoprophylaxe mit einer Mehrfachkombination nach dem aktuellen Wissensstand möglichst rasch (wünschenswert innerhalb von 30 min, Art der Verletzung und Menge des übertragenen Blutes sind bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen).
Der beigezogene Arzt muss befähigt sein, den Betroffenen hinsichtlich der möglichen Vorteile und Risiken einer postexpositionellen Prophylaxe zum Schutz vor HIV-Infektion nach dem aktuellen Wissensstand zu informieren und optimal zu beraten.
Der Beginn der postexpositionellen Prophylaxe zum Schutz vor HIV-Infektion muss in jedem Krankenhaus und Pflegeheim möglich sein. Die Fortführung und Überwachung der Prophylaxe sollte an Spezialabteilungen oder -ambulanzen (z.B.: AKH, KH-Lainz, Otto Wagner Spital - Pulmologisches Zentrum) erfolgen.
Einverständnis zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) zum Schutz vor HIV-Infektion schriftlich einholen, mit dem Hinweis, dass während und unmittelbar nach der Behandlung sichere Maßnahmen der Kontrazeption zu treffen sind.
Beim Betroffenen HIV-Ak-Test:
– sofort
– nach 2 Monaten
– nach 6 Monaten
PCR auf HIV Nukleinsäure:
– nach 2 Wochen
– nach 4 Wochen
Sollte der Betroffene den HIV-Ak-Test zunächst ablehnen, ist mit ihm zu erörtern, ob nicht trotzdem Blut abgenommen und das Serum eingefroren werden soll, um später im Bedarfsfall die Möglichkeit zur nachträglichen Testung zu haben.
Patient ist bekannt, HIV-Status ist aber unbekannt.
Entscheidung über eine postexpositionelle Prophylaxe zum Schutz vor HIV-Infektion kann nur individuell getroffen werden.
Patient ist HIV-negativ.
Wenn der Patient HIV-negativ ist und auch kein bekanntes Risiko hat, sich vor kurzem mit HIV infiziert zu haben, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, außer der Betroffene wünscht ausdrücklich HIV-Tests.
Die Nadel war bereits beim Abfall, der Patient ist daher unbekannt.
– HIV-Infektionsgefahr durch geronnenes Blut ist nach mehreren Stunden gleich null.
– Maßnahmen bezüglich HIV-Prophylaxe sind nicht notwendig,
– HIV-Tests beim Betroffenen sind nur durchzuführen, wenn dieser es ausdrücklich wünscht.

VERHALTEN BEI NADELSTICHVERLETZUNGEN
1. Wunde versorgen.
2. Kontakt mit zuständigem Arzt aufnehmen.
3. Recherchieren und notwendige Maßnahmen treffen.
4. Auf sorgfältige Dokumentation achten.
ad 1: WUNDE VERSORGEN
Wunde sofort und ausreichend lange durch Pressen zum Bluten bringen. Empfehlungen dazu sprechen von Zeiten bis zu 5 Minuten. Außerdem alkoholhältiges Hautantiseptikum mindestens 30 s einwirken lassen, auch wenn es weh tut.
ad 2: ZUSTÄNDIGKEITEN
Möglichst sofort Kontakt mit einem mit der Problematik befassten Arzt aufnehmen, um zu besprechen, ob oder welche weiteren Maßnahmen (z.B. HBV-Prophylaxe, postexpositionelle Prophylaxe zum Schutz vor HIV) erforderlich sind.
Die hausinternen Verhaltensanweisungen sollen einem detaillierten und präzisen "Katastrophenplan" entsprechen, um im Fall des Falles keine Zeit zu verlieren und schnell und sicher reagieren zu können.
Es ist festzulegen:
welcher Arzt/Schwester/Pfleger unverzüglich anzusprechen ist
wie diese Person(en) 24 Stunden (incl. Wochenende, Feiertage) zu erreichen sind, z.B. im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine postexpositionelle Prophylaxe zum Schutz vor HIV)
wer was entscheidet
wohin z.B. Blutröhrchen zu liefern sind
wie Befunde raschest möglich übermittelt werden, z.B. Fax
wo Präparate für Immun- und Chemoprophylaxe verfügbar sind
wer für die Dokumentation zuständig ist und wo eine eventuelle Unfallanzeige (innerhalb welcher zeitlichen Frist) abzugeben ist
wer welche Kosten zu tragen hat.
ad 3: RECHERCHE
Die weitere Vorgangsweise nach einer Nadelstichverletzung richtet sich nach dem Risiko der Übertragung eines Infektionserregers.
Welche Fragen müssen beantwortet werden?
Ist der Patient bekannt, bei dem die Nadel verwendet wurde? wenn ja, Sero-Status (HBs-Ag, HCV-Ak) des Patienten erheben:
– SOFORT: Anamnese/Blutabnahme (1 Nativ- Blut, 7 ml, ohne Gel vom Patienten, mit dessen Nadel man sich verletzt hat. Gilt auch für Blutstropfen oder Körperflüssigkeiten eines Patienten, welche in die Augen des Betroffenen gelangen.)
NICHT VERGESSEN: Umgang mit dem Patienten muss in den Verhaltensanweisungen geregelt sein:
Wer informiert den Patienten?
Wer holt sein Einverständnis ein?
Wer berät den Patienten?
Wer entscheidet, wenn der Patient nicht ansprechbar ist?
Wie wird mit den Ergebnissen umgegangen?
Impf-Anamnese (Hepatitis-B) sowie Sero-Status (HBs-Ak quantitativer Test, HCV-Ak, HIV-Ak) des Betroffenen erheben:
– SOFORT: Anamnese/Blutabnahme (1 Nativ- Blut, 7 ml, ohne Gel vom Betroffenen, der sich mit einer kontaminierten Nadel verletzt hat)
Weitere diagnostische Maßnahmen siehe oben (Diagnostik)
ad 4: DOKUMENTATION
Um eventuelle rechtliche Ansprüche zu wahren, ist eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls bzw. seiner Konsequenzen unerlässlich. In den hausinternen Verhaltensanweisungen ist genau festzuhalten, wem diese obliegt (z.B. Betriebsarzt, Hygienefachkraft, Sicherheitsvertrauensperson) bzw. welche Daten registriert werden müssen.
Empfehlenswert ist die Sammlung folgender Daten:
– Daten des Betroffenen
– Daten und Uhrzeit des Zwischenfalls
– Anlass/Tätigkeit, die dazu führte
– Art und Schwere der Verletzung (Hautzustand, Tiefe, Injektion/Abnahme ...)
– ev. bekannte Kontamination des eingesetzten Instrumentariums/Material
– Sero-Status des Patienten wie des Betroffenen (inkl. Impfanamnese)
– durchgeführte Sofort- und spätere Maßnahmen
– durchgeführte Beratung
– weitere Vorgehensweise
Im Fall einer Exposition gegenüber möglicherweise infektiösem Blut oder einer schwereren Verletzung ist eine Arbeitsunfallanzeige abzugeben.
Alle Nadelstichverletzungen, auch Bagatellverletzungen, sollen aber hausintern registriert und dokumentiert werden, um Schwachstellen im Entsorgungssystem oder Mängel beim Wissen um Schutzmaßnahmen feststellen zu können. Solche Erkenntnisse müssen in der innerbetrieblichen Fortbildung und in den Hygieneplänen ihren Niederschlag finden.

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| D | Dermatika |
| D08 | Antiseptika und Desinfektionsmittel |
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| | D08AG | Jod-haltige Mittel |
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Keine aktuellen Präparate-Nennungen ! |
| J | Antiinfektiva zur systemischen Anwendung |
| J05 | Antivirale Mittel zur systemischen Anwendung |
| | J05A | Direkt wirkende antivirale Mittel |
| | J05AE | Proteasehemmer |
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Keine aktuellen Präparate-Nennungen ! |
| | J05AF | Inhibitoren der Nukleosid-Reversen-Transkriptase |
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Keine aktuellen Präparate-Nennungen ! |
