Blutspender, d.h. Personen, die ihr eigenes Blut für Zwecke der Übertragung (Bluttransfusion) bzw. für die Herstellung von Blutderivaten zur Verfügung stellen, unterliegen wegen der Gefahr der direkten oder indirekten Übertragung von Hepatitis oder AIDS durch Arzneimittel, die menschliches Blut enthalten oder aus menschlichem Blut hergestellt werden, besonderen Kriterien für Blutspender (Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz vom 8. Juli 1986 (BGBl. 404/1986)