Einmalhandschuhe haben im Bereich des Gesundheitswesens eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie müssen Schutz vor Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bieten, sie sind zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung, vor allem durch blutübertragene Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B, Hepatitis C und HIV und auch durch Schmierinfektionen ein unverzichtbarer Bestandteil im medizinischen Alltag.
Es muss dabei einerseits der Patient vor einer Erregerübertragung durch das medizinische Personal und andererseits das Personal vor einer Übertragung durch den Patienten bzw. vor anderen Noxen (z.B. toxische Substanzen etc.) geschützt werden.
Medizinische Einmalhandschuhe sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz 1996 (MPG), die hohen qualitativen Ansprüchen gerecht werden müssen. Es ist daher bereits bei der Anschaffung auf die entsprechende CE-Kennzeichnung zu achten.
Es wird bei diesen Medizinprodukten zwischen Operationshandschuhen und Untersuchungs-/Pflegehandschuhen unterschieden. Der Einsatz von Einmalhandschuhen, die kein Medizinprodukt sind und daher auch nicht den Qualitätskriterien des MPG entsprechen, ist im Umfeld des Patienten obsolet. Er gefährdet die Sicherheit des Patienten und des Anwenders im Hinblick auf die Infektionsübertragung.
Zur Gewährleistung eines ausreichenden Infektionsschutzes müssen alle medizinischen Einmalhandschuhe die Anforderungen der ÖNORM = europäische Norm EN 455 erfüllen.