ENTSORGUNG
 
Die Entsorgung stellt einen wichtigen Teil der Abfallwirtschaft dar.
Für jede Einrichtung im medizinischen Bereich ist ein Entsorgungsplan zu erstellen. Er ist laufend den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Jedenfalls muss er enthalten:
– den Namen der für die Einhaltung verantwortlichen Person (Abfallbeauftragter)
– die Art, die Menge (zumindest pro Jahr) und, soweit vorhanden, die Schlüsselnummer der Abfälle gemäß "Abfallkatalog" (ÖNORM S 2100)
– Angaben zur Bereitstellung und Sammlung im Hinblick auf die Endbehandlung
– Angaben zum Transport (Transportwege, Transportmittel, Entsorgungshäufigkeit)

Der Entsorgungsplan ist den mit der Abfallwirtschaft vertrauten Personen, jeweils für ihren Entsorgungsbereich, nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Allgemeine Entsorgungsrichtlinien
Grundsätzlich sind die Abfälle getrennt bereitzustellen und zu sammeln. Die Trennung von Abfällen mit Infektionsgefahr bzw. anderen Gesundheitsgefährdungen von den hygienisch unbedenklichen Abfällen muss sehr sorgfältig durchgeführt werden.

Die Bereitstellung der Abfälle hat am Ort der Entstehung zu erfolgen. Bereitstelluing und Sammlung sind so durchzuführen, dass Manipulationen auf das unbedingt notwendige Maß eingeschränkt werden. Das Umfüllen bereitgestellter Abfälle und das Aufwirbeln von Staub sind zu vewrmeiden.

Abfallbehälter sollen stichfest und mit eingelegten Säcken aus Kunststoff versehen sein, weil dadurch für das Personal Stichverletzungen ausgeschlossen sind, und es zu keiner Kontamination des Bodens durch zerrissene Abfallsäcke kommen kann.

Bei der Abfallsammlung ist darauf zu achten, dass ausschließlich Systeme verwendet werden, bei denen sichergestellt ist, dass die Deckel von Sammelbehältern bei Nichtbedarf verschlossen sind bzw. bei Bedarf ausschließlich durch Fußbedienung geöffnet werden.

Einwegsammelbehälter (für infektiöses Material) dürfen auf dem Transport, in den Zwischenlagern und bei der Endbehandlung nicht geöffnet werden. Der Abfall bleibt also als Infektionsquelle ausgeschaltet.

Diejenigen Krankenhausabfälle, welche auch außerhalb des Krankenhauses eine Infektionsgefahr darstellen, sollten desinfiziert werden. Die Abfalldesinfektion ist nach Möglichkeit im medizinischen Bereich durchzuführen. Dies gilt ganz besonders für mikrobiologische Laboratorien, die ihre infektiösen Abfälle selbst desinfizieren sollen.

Für die Desinfektion von Abfällen kommen das Autoklavieren und die Behandlung in Mikrowellendesinfektionsgeräten mit Chargenbetrieb, sowie die Kombination der beiden Methoden in Frage. Eine chemische Desinfektion von Abfällen ist nicht zulässig.
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