Frauenmilch wird - gerade für Frühgeborene - als Heilmittel und wertvollstes Nahrungsmittel angesehen. Kann das Kind nicht gestillt werden, besteht die Möglichkeit der Milchspende durch die eigene Mutter (Muttermilch) oder durch eine Fremdspenderin (Spenderinnenmilch).
Für Gewinnung (Abpumpen oder Auspressen), Lagerung, Transport, Kühlung und Aufwärmen gelten dabei strenge hygienische Regeln.
Zusätzlich müssen Gesundheitsrisiken bedacht werden, die von der Mutter- oder Spenderinnenmilch für das Kind ausgehen könnten, z.B.:
– blutübertragbare Krankheitserreger wie HBV, HCV und HIV
– unerwünschte Hautkeime wie Staphylococcus aureus
– darmpathogene Keime
– andere milchgängige Noxen (Alkohol, Coffein, Medikamente, Suchtmittel...)
Die Spenderinnenauswahl muss diesen Risiken Rechnung tragen.
Rohmilch erfüllt zwar den medizinischen Zweck bei weitem am besten, bei ihr ist aber auch das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern am größten. Rohmilch wird daher nur an das eigene Kind verfüttert, soferne sie frei von den oben genannten Noxen ist.
Bei Spenderinnenmilch, häufig verbunden mit einem Poolen der Milch von mehreren Spenderinnen, muss eine Entkeimung (durch Pasteurisieren) verlangt werden.
Der Betrieb einer Frauenmilchsammelstelle oder Milchbank hat strenge Qualitätskriterien zu beachten.