Unter Punktion versteht man den Einstich einer Hohlnadel oder eines Trokars in (Blut-)Gefäße, physiologische oder pathologische Körperhohlräume, Hohlorgane, parenchymatöse Organe oder in Tumoren (evtl. unter Ultraschall-, Röntgen-, oder endoskopischer Kontrolle) zur Entnahme von von Flüssigkeiten (z.B. Blutentnahme als diagnostische Probepunktion, therapeutisch zur Entlastung) bzw. Geweben (Biopsie) oder zur Einbringung (Injektion bzw. Infusion) von Diagnostika (z.B. Röntgenkontrastmittel) oder Therapeutika.
Eine Blutabnahme erfolgt i.d.R. als Punktion einer Vene, meist für Zwecke der Diagnostik. Während intravenöse Injektionen und Blutabnahmen aus Venen kaum mit der Gefahr einer lokalen Infektion behaftet sind, können nach intramuskulären Injektionen, v.a, nach Verabreichung von durchblutungsmindernden Substanzen, unter Umständen Infektionen auftreten (Spritzenabszess, Gasbrand). Nach Punktionen schlecht durchbluteter Gewebe, z.B. nach Liquorpunktion oder Gelenkspunktion, und auch, wenn nach der Punktion eine Kanüle liegenbleibt (Venenkatheter), ist die Gefahr einer Infektion wesentlich größer.
Erforderliche Hygienemaßnahmen:
1. Sterile Instrumente dürfen erst unmittelbar vor Benützung aus der bis dahin geschlossenen, keimdichten Verpackung entnommen werden.
2. Händehygiene: Vor der Ausführung von Injektionen und Punktionen soll sich die durchführende Person die Hände waschen oder desinfizieren. Bei besonders infektionsgefährdeten Punktionen wie z.B. Liquorpunktion und Gelenkspunktion sind zusätzlich sterile Handschuhe zu tragen. Bei solchen Eingriffen ist auch darauf zu achten, dass von den Ärmeln keine Kontaminationsgefahr ausgehen darf. Gespräche sind auf das Notwendigste zu beschränken. Bei Punktionen mit Spritzenwechsel (Dekonnektion) ist eine Gesichtsmaske zu verwenden.
3. Hautantiseptik: Der Bereich der Einstichstelle ist sorgfältig mit sterilem Alkohol oder sterilem, alkoholhältigem Hautantiseptikum unter Zuhilfenahme eines sterilen Tupfers unter satter Benetzung der Haut abzureiben (Ausnahme: Blutabnahme für die Bestimmung des Alkoholspiegels). Die notwendige Einwirkzeit hängt von der zu erwartenden Infektionsgefährdung ab und reicht von ca. 10 s vor einer normalen Blutabnahme bis zu 5 min vor dem Legen von zentralen Venenkathetern. Vor intraartikulären Injektionen und Punktionen soll die Einwirkzeit mindestens 1 min betragen.
4. Injektionslösungen sollen als Einzeldosen aus Ampullen und nur in Ausnahmefällen aus Durchstichfläschchen für mehrfache Entnahmen genommen werden. Durchstichfläschchen ohne Konservierungsmittel (z.B. mit NaCl) sind nur für kurzfristigen Gebrauch (max. 24 Stunden im Kühlschrank gelagert) zulässig. Injektionslösungen aus Fläschchen mit Konservierungsmitteln (z.B. Insulin) sind entsprechend den vom Hersteller angegebenen Empfehlungen zu verwenden.