Befristete, absolute Isolierung von gesunden iinfektionsgefährdeten bzw. bereits infizierten noch gesunden Personen im Rahmen von strengen Maßnahmen zur Verhütung der Ausbreitung einer gefährlichen, sehr ansteckenden Infektionskrankheit (z.B. Pocken, Cholera, Gelbfieber, Pest, Fleckfieber, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber sowie Rückfallfieber). Die Dauer der Isolierung korrespondiert heute mit der Inkubationszeit der betreffenden Erkrankung.