Trinkwasser ist durch Filtern und andere Reinigungsprozesse (z.B. Enteisenung) gereinigtes und weitgehend entkeimtes Grund- (Quell-) oder Flusswasser.
Trinkwasser ist Wasser, das in nativem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit genossen zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist. Dies ist dann gegeben, wenn das Wasser Mikroorganismen und Stoffe jedweder Art in keiner Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potentielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt und wenn es die Anforderungen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen erfüllt.
Trinkwasser unterliegt in Österreich dem Lebensmittelgesetz (LMG 1975) und muss die Anforderungen einer Reihe von Gesetzen und Bestimmungen Österreichs, der EU und der WHO erfüllen.
Hygienisch einwandfreies Wasser wird weiters für unterschiedlichste Anwendungen im Krankenhaus und in der Arztpraxis benötigt (Spülungen, Infusionen, Hämodialyse, zahnärztliche Behandlungseinheiten usw.)
Mineralwässer und insbesondere Heilwässer sind aufgrund ihrer spezifischen Inhaltsstoffe und Zusammensetzungen im allgemeinen nicht als Trinkwässer für den dauernden Genuss geeignet. Sie unterliegen eigenen Anforderungen und Rechtsvorschriften.