In einigen Bundesländern existieren Erlässe der Sanitätsbehörden hinsichtlich Monitoring und Sanierung von Warmwasserversorgungsanlagen. Sofern dies der Fall ist, sind die Kontrollen danach auszurichten. Für die übrigen Bundesländer gilt kurz gesagt: Mindestens einmal jährlich Überprüfung des Warmwassersystems auf
Legionellen. Beprobungsstellen und Abnahmekriterien in Absprache mit untersuchender Institution, im allgemeinen Abnahme von 100–1000 ml Warmwasser nach Erreichen der Temperaturkonstanz (kein Abflammen, keine Demontage von Brauseköpfen) von repräsentativen Entnahmestellen (am entferntesten gelegene Duschen jedes Leitungsstranges, Entnahmestellen in Risikobereichen). Kritischer Richtwert: 100 KBE/100 ml. Bei Überschreiten sind Sanierungsmaßnahmen in Absprache mit dem Hygieneteam erforderlich.
Mindestens einmal jährlich Überprüfung des Kaltwassersystems auf
Pseudomonas aeruginosa. Abnahmekriterien in Absprache mit untersuchender Institution, im Allgemeinen Abnahme von 100 – 250 ml Mischwasser (kein Abflammen, keine Demontage von Perlatoren oder Brauseköpfen, kein Ablaufenlassen) von Entnahmestellen in kritischen Bereichen (z.B. Säuglingswannen, Handwaschbecken im OP, Intensivstation etc.). Kritischer Richtwert: Kein Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in 100 ml.
Gemäß Bäderhygieneverordnung mindestens einmal jährlich Überprüfung des Wassers aus Therapiebecken, Hallenbädern und dergleichen, Abnahmekriterien in Absprache mit untersuchender Institution.
Unterwasser-Massagewannen, Hydroxeure und andere medizinisch genutzte Wannen mit Umlaufsystem sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden. Hierzu ist eine Wasserprobe aus der Wanne nach etwa 3–5 Minuten dauerndem Betrieb der Umlaufpumpe zu entnehmen und möglichst rasch in einem autorisierten Labor auf das Vorkommen von Pseudomonas aeruginosa und eventuell anderen (fakultativ) pathogenen Erregern zu untersuchen.
Kritischer Richtwert: Kein Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in 100 ml.
Überprüfungen sind im ersten Jahr monatlich, danach während des regulären Betriebes viermal jährlich vorgesehen. Bei Anlagen, die sich aufgrund ihres technischen Konzeptes (z.B. laufende thermische Desinfektion) und aufgrund mikrobiologischer Untersuchungen als sicher erweisen, kann die Untersuchungsfrequenz auf einmal jährlich reduziert werden. Chemische Untersuchungen sind im regulären Betrieb halbjährlich vorgesehen (siehe Tabelle).
(T. Miorini, Ch. Aspöck, Hygiene Monitor 2003)